Wir stehen den Hinterbliebenen mitfühlend zur Seite und unterstützen sie einfühlsam dabei, den Prozess reibungslos zu gestalten
Wenn ein geliebter Mensch stirbt, erleben die Hinterbliebenen oft einen Schmerz von bisher ungekannter Intensität. Neben der Trauer kommen auch einige organisatorische Aufgaben auf sie zu, die wir als Bestatter gerne übernehmen, um ihnen Raum für ihre Trauerarbeit zu geben.
„Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten.“
Wilhelm Busch
Im Folgenden sind alle wichtigen Maßnahmen aufgeführt, die unmittelbar nach dem Tod eines Angehörigen ergriffen werden müssen:
- Todesfall melden: Wenn der Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim eintritt, übernimmt die Verwaltung in der Regel die notwendigen Formalitäten. Wenn der Tod zu Hause eintritt, müssen Sie umgehend den Hausarzt benachrichtigen. Falls der Hausarzt nicht erreichbar ist, können Sie sich an einen Arzt Ihres Vertrauens, die ärztliche Notdienstzentrale oder die Notrufzentrale wenden. Ein Arzt wird dann die Todesbescheinigung ausstellen.
- Kontakt mit dem Bestatter: Bevor Sie Kontakt mit uns aufnehmen, sollten Sie überlegen, ob Sie oder andere Familienangehörige noch einmal Abschied vom Verstorbenen nehmen möchten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie zum Beispiel eine Aufbahrung des Verstorbenen in seinem Sterbebett in der Wohnung oder in einem Sarg. Falls gewünscht, kann auch ein Pfarrer bei der Verabschiedung anwesend sein.
- Behördengänge: Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Institutionen, Behörden, Banken, Versicherungsunternehmen und Vereine, bei denen der Verstorbene gemeldet war, so schnell wie möglich über seinen Tod informieren. Wir übernehmen diese Aufgabe gerne für Sie, um Sie in dieser emotional schweren Zeit zu entlasten,
Für den überlebenden Ehepartner beantragen wir das sogenannte „Überbrückungsgeld“ bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Leistung steht Witwen und Witwern gleichermaßen zu. Die Rentenrechnungsstelle zahlt dreimal die volle Rente, meist in einer Einmalzahlung.
Für die Beantragung der endgültigen Witwen- oder Witwerrente muss sich der hinterbliebene Ehepartner innerhalb von zwei bis drei Wochen nach dem Sterbefall an das Versicherungsamt der zuständigen Stadtverwaltung oder an einen Rentenversichertenältesten wenden
Die wichtigsten Dokumente
- Personalausweis des Verstorbenen
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Todesbescheinigung
- Bei Verheirateten: Familienstammbuch, Heirats- / Lebenspartnerschaftsurkunde
- Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Partners
- Rentennummer/n
- Gesundheitskarte der Krankenkasse
- Ggf. Versicherungspolicen / vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag